Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Anwaltsausweis

Ausweis für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Die Rechtsanwaltskammer München stellt ihren rund 24.000 Mitgliedern auf Antrag über den Mitgliederbereich einen Anwaltsausweis aus.

Der handliche Lichtbildausweis im Scheckkartenformat ist europaweit gültig. Er weist den Inhaber/die Inhaberin als europäische(n) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin aus. Er verschafft Legitimation vor Gericht und Behörden. Zudem vereinfacht er den Zugang u.a. zu Justizgebäuden, darunter Gerichte und Justizvollzugsanstalten.

Der Ausweis ist fünf Jahre gültig. Zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer kann ein neuer Ausweis beantragt werden. 

Über den Mitgliederbereich kann ein neuer Ausweis bestellt werden.

  • Bestellung

    Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mitglied der Rechtsanwaltskammer München sind, können einen Rechtsanwaltsausweis beantragen. Er muss online bestellt und mittels üblicher Bezahlmethoden online bezahlt werden. Die Gebühr für den Anwaltsausweis beträgt EUR 24,00.

    Da der Anwaltsausweis einem amtlichen Ausweisdokument entspricht, ist eine persönliche Identifikation erforderlich.
     

    • Der Besteller kann sich im Bestellprozess online identifizieren lassen. Der Ausweis wird dann direkt per Post an das Mitglied geschickt.

      Nach Erhalt des Ausweises ist jedes Mitglied verpflichtet, sowohl den alten Ausweis als auch die unterschriebene Empfangsbestätigung an die Kammer zurückzusenden.
       
    • Alternativ kann der Ausweis von allen Mitgliedern in der Geschäftsstelle der Kammer in München und von Mitgliedern mit Kanzleisitz außerhalb der Landgerichtsbezirke München I und München II auch beim örtlich ansässigen Vorstandsmitglied abgeholt werden. In diesem Fall erhält der Besteller bzw. die Bestellerin nach Fertigstellung eine E-Mail mit den möglichen Abholzeiten. Die Abholung muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erfolgen, um die notwendige Identifizierung zu ermöglichen. 

      Der gewünschte Abholort kann im Bestellprozess angegeben werden.
  • Sicherheitsmerkmale

    Anhand des unverwechselbaren Designs und einfach zu erkennender Sicherheitsmerkmale kann die Echtheit des Ausweises schnell überprüft werden und er ist besonders fälschungssicher. Die aktuelle Gültigkeit des Ausweises kann zudem durch Abscannen des QR-Codes auf der Vorderseite des Ausweises mit einem üblichen Smartphone unkompliziert im Internet abgefragt werden. So kann z. B. ein verloren gegangener Anwaltsausweis zentral für ungültig erklärt werden. Um Manipulationen auszuschließen, achten Sie darauf, dass die Internetseite, die die Gültigkeit des Ausweises anzeigt, auch eine offizielle Seite der Rechtsanwaltskammer München ist, also die aufgerufene Web-Adresse mit ‚https://www.rak-muenchen.de/‘ beginnt.

  • Pflichten der Ausweisinhaber:innen

    Der Rechtsanwaltsausweis ist Eigentum der Rechtsanwaltskammer München. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Ende der Mitgliedschaft ist er unverzüglich an die Kammer zurückzugeben. Er ist pfleglich zu behandeln und vor Verlust und missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Sein Verlust und auch sein Wiederauffinden sind der Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen.

    Der Rechtsanwaltsausweis darf nur für berufliche Zwecke verwendet werden; er darf insbesondere außerhalb anwaltlicher Tätigkeit nicht für den Zugang zu Gerichts- und Behördengebäuden genutzt werden, etwa bei nicht-beruflichen Terminen als Zeuge, Besucher, Zuhörer oder als Partei, Betroffener, Beschuldigter oder Angeklagter. Personen, die den Verdacht haben, ein Rechtsanwaltsausweis könnte missbräuchlich verwendet werden, wenden sich bitte an die Rechtsanwaltskammer München unter Telefon 089/53 29 44-0 bzw. unter der E-Mail-Adresse info(at)rak-m.de oder in Eilfällen an den Polizeinotruf 110.

  • Europaweite Einheitlichkeit

    Durch eine Vereinbarung mit der CCBE (Council of the Bars and Law Societies of the European Union) wurde auf der Rückseite ein europaweit einheitliches Aussehen geschaffen. Das sorgt für eine Akzeptanz in der gesamten EU.

  • Eilbedürftigkeit

    Sofern Sie sich dringend als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt ausweisen müssen, erhalten Sie nach Voranmeldung bei der Geschäftsstelle der Kammer München eine Bestätigung über Ihren Status als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt. Diese Bestätigung ist allerdings nur wenige Tage gültig. Normalerweise ist es ausreichend, wenn Sie Ihre Zulassungsurkunde (in Kopie) in Verbindung mit einem Personalausweis vorzeigen. Über das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis lässt sich jederzeit tagesaktuell die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft einsehen und prüfen.